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   OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02   

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OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02 (https://dejure.org/2002,2609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2002 - 23 U 39/02 (https://dejure.org/2002,2609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 23 U 39/02 (https://dejure.org/2002,2609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kirchenaustritt erspart Kirchensteuer" - Steuerberater muss eigens darauf hinweisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater muss auch auf mögliche Belastungen aufgrund der Kirchensteuerpflicht seines Mandanten hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 276 § 675
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters wegen unrichtiger Beratung in steuerlichen Angelegenheiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1071
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Der rechtliche oder steuerliche Berater hat grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers/Mandanten auszugehen (BGH NJW-RR 1987, 1375, 1376; NJW-RR 1991, 1125, 1126; NJW 1998, 1486; Zugehör aaO., 9); dies gilt sogar gegenüber rechtlich und wirtschaftlich erfahrenen Personen (BGH NJW 2001, 517, 518 mwN.; Ganter, WM-Sonderbeilage 6/2001, 1, 10).

    Er hat keine Tatsachen vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass der Kläger im Falle ordnungsgemäßer Belehrung die ihm drohende Kirchensteuerbelastung hingenommen hätte (oben 1b); dies geht zu seinen Lasten (vergl. BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259, 3060; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 2395, 2398; BGH NJW 1998, 1486, 1487; NJW 1998, 1488, 1492; Senat aaO.; Zugehör aaO.).

    Dies gilt auch im Falle einer Ein-Mann-GmbH, weil hierdurch die rechtliche Verschiedenheit zwischen der juristischen Person und ihrem Alleingesellschafter nicht aufgelöst wird und Gesellschafter und Gesellschaft für die schadensrechtliche Beurteilung als selbständiges Zurechnungssubjekt zu behandeln sind; Nachteile des einen können dem anderen weder prozess- noch schadensersatzrechtlich zugeordnet werden (BGH NJW 1992, 290, 291 f., NJW 1998, 1486, 1487 f.; Senat, GI 2002, 241, 247).

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Demgegenüber ist nach § 287 ZPO für den Ursachenzusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund (dem anspruchsbegründenden Ereignis) und der Schadensfolge - die sogenannte haftungsausfüllende Kausalität - das Beweismaß verringert; bereits eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit reicht für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH aaO.; NJW 1992, 2694, 2695; NJW 1993, 734; NJW 1994, 3295, 3297; NJW 2002, 292, 294; Zugehör aaO., 18).

    Besteht dagegen nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit, sondern kommen verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht und bergen sämtliche gewisse Risiken in sich, ist für einen Anscheinsbeweis kein Raum (BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 3295, 2398; BGH NJW-RR 2001, 201, 203; NJW 2002, 1117, 1120; Senat , GI 2002, 205, 207 = OLGR 2002, 216, 218; Zugehör aaO., 18; Ganter aaO., 19 f.).

    Er hat keine Tatsachen vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass der Kläger im Falle ordnungsgemäßer Belehrung die ihm drohende Kirchensteuerbelastung hingenommen hätte (oben 1b); dies geht zu seinen Lasten (vergl. BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259, 3060; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 2395, 2398; BGH NJW 1998, 1486, 1487; NJW 1998, 1488, 1492; Senat aaO.; Zugehör aaO.).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Besteht dagegen nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit, sondern kommen verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht und bergen sämtliche gewisse Risiken in sich, ist für einen Anscheinsbeweis kein Raum (BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 3295, 2398; BGH NJW-RR 2001, 201, 203; NJW 2002, 1117, 1120; Senat , GI 2002, 205, 207 = OLGR 2002, 216, 218; Zugehör aaO., 18; Ganter aaO., 19 f.).

    Hatte der Berater seinen Auftraggeber lediglich umfassend über die Rechtslage zu belehren, verblieb für den Mandanten aber bei vertragsgerechter Information nur eine sinnvolle Entscheidung, so liegt ebenfalls ein in gleicher Weise typischer Sachverhalt vor (BGHZ 123, 311, 317 f. = NJW 1993, 3259, 3260; BGH NJW 1995, 3248, 3249; NJW 1996, 2648, 2651; NJW 1998, 749, 750; G. Fischer, NJW 1999, 2993, 2996; Zugehör aaO.).

    Er hat keine Tatsachen vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass der Kläger im Falle ordnungsgemäßer Belehrung die ihm drohende Kirchensteuerbelastung hingenommen hätte (oben 1b); dies geht zu seinen Lasten (vergl. BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259, 3060; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 2395, 2398; BGH NJW 1998, 1486, 1487; NJW 1998, 1488, 1492; Senat aaO.; Zugehör aaO.).

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Anderes kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Maße bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf (BGH NJW 1992, 820; NJW 1992, 1159, 1160; NJW 1993, 1320, 1322; NJW-RR 2001, 1351, 1352 f.).

    Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisführungsvoraussetzungen des § 286 ZPO, sondern die in § 287 ZPO vorgesehenen Beweiserleichterungen (BGH NJW 2000, 509 mwN.; NJW-RR 2001, 1351, 1353).

    Er ist auch nicht davon abhängig, dass der Berater dem Auftraggeber ein bestimmtes Verhalten anzuraten hatte; selbst wenn seine Aufgabe lediglich darin bestand, dem Mandanten durch die erforderlichen fachlichen Informationen eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, sind die Regeln des Anscheinsbeweises nur dann unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen (BGH NJW-RR 1999, 641, 642; NJW-RR 2001, 1351, 1353; NJW 2002, 593, 494; Zugehör aaO.).

  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84

    Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Eine Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen kann von ihnen im Rahmen des § 287 ZPO nicht in gleicher Weise gefordert werden wie hinsichtlich anderer tatsächlicher Fragen; es genügt, dass er Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Beurteilung nach § 287 ZPO ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH NJW-RR 1987, 210, 211 mwN.; NJW 1995, 3248, 3250; NJW 2000, 509 mwN.; Ganter aaO., 19).

    Zivilsenats des BGH vom 24.9.1986 (NJW-RR 1987, 210 ff.) hat mit der vorliegenden Fallkonstellation nichts zu tun; die Ausführungen im Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 1986, 646, 647 f. unter Ziffer II.1.) sind ohne Rücksicht auf die Frage ihrer Nachvollziehbarkeit jedenfalls durch die spätere Rechtsentwicklung überholt (vergl. BGH aaO. und NJW 1995, 1088 ff.).

  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Der rechtliche oder steuerliche Berater hat grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers/Mandanten auszugehen (BGH NJW-RR 1987, 1375, 1376; NJW-RR 1991, 1125, 1126; NJW 1998, 1486; Zugehör aaO., 9); dies gilt sogar gegenüber rechtlich und wirtschaftlich erfahrenen Personen (BGH NJW 2001, 517, 518 mwN.; Ganter, WM-Sonderbeilage 6/2001, 1, 10).

    einen solchen, nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommenden Ausnahmefall trägt der Berater die unangeschränkte Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 2001, 517, 518 mwN.; Zugehör aaO.; Ganter aaO.).

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Hierbei hat er den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGHZ 129, 386, 396 = NJW 1995, 2108, 2110; BGH NJW 1998, 1488, 1489 und 1491; NJW 2001, 3477, 3478; Senat , GI 2002, 205, 206 = OLGR 2002, 216, 217; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 8).

    Er hat keine Tatsachen vorgetragen, die den Schluss zulassen, dass der Kläger im Falle ordnungsgemäßer Belehrung die ihm drohende Kirchensteuerbelastung hingenommen hätte (oben 1b); dies geht zu seinen Lasten (vergl. BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259, 3060; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 2395, 2398; BGH NJW 1998, 1486, 1487; NJW 1998, 1488, 1492; Senat aaO.; Zugehör aaO.).

  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisführungsvoraussetzungen des § 286 ZPO, sondern die in § 287 ZPO vorgesehenen Beweiserleichterungen (BGH NJW 2000, 509 mwN.; NJW-RR 2001, 1351, 1353).

    Eine Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen kann von ihnen im Rahmen des § 287 ZPO nicht in gleicher Weise gefordert werden wie hinsichtlich anderer tatsächlicher Fragen; es genügt, dass er Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Beurteilung nach § 287 ZPO ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH NJW-RR 1987, 210, 211 mwN.; NJW 1995, 3248, 3250; NJW 2000, 509 mwN.; Ganter aaO., 19).

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Eine Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen kann von ihnen im Rahmen des § 287 ZPO nicht in gleicher Weise gefordert werden wie hinsichtlich anderer tatsächlicher Fragen; es genügt, dass er Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Beurteilung nach § 287 ZPO ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH NJW-RR 1987, 210, 211 mwN.; NJW 1995, 3248, 3250; NJW 2000, 509 mwN.; Ganter aaO., 19).

    Hatte der Berater seinen Auftraggeber lediglich umfassend über die Rechtslage zu belehren, verblieb für den Mandanten aber bei vertragsgerechter Information nur eine sinnvolle Entscheidung, so liegt ebenfalls ein in gleicher Weise typischer Sachverhalt vor (BGHZ 123, 311, 317 f. = NJW 1993, 3259, 3260; BGH NJW 1995, 3248, 3249; NJW 1996, 2648, 2651; NJW 1998, 749, 750; G. Fischer, NJW 1999, 2993, 2996; Zugehör aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 31/01

    Steuerberaterhaftung - Eheleute als Mandanten - Belehrungspflicht in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02
    Hierbei hat er den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGHZ 129, 386, 396 = NJW 1995, 2108, 2110; BGH NJW 1998, 1488, 1489 und 1491; NJW 2001, 3477, 3478; Senat , GI 2002, 205, 206 = OLGR 2002, 216, 217; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 8).

    Besteht dagegen nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit, sondern kommen verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht und bergen sämtliche gewisse Risiken in sich, ist für einen Anscheinsbeweis kein Raum (BGHZ 123, 311, 315 ff. = NJW 1993, 3259; BGHZ 126, 217, 222 = NJW 1994, 3295, 2398; BGH NJW-RR 2001, 201, 203; NJW 2002, 1117, 1120; Senat , GI 2002, 205, 207 = OLGR 2002, 216, 218; Zugehör aaO., 18; Ganter aaO., 19 f.).

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 42/94

    Anspruch der Gesellschaft auf Abführung erstatteter Körperschaftssteuer

  • BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 21/84

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung - Wahl der Gesellschaftsform -

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 246/00

    Beratungspflicht eines Steuerberaters

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99

    Risikoaufklärung des Steuerberaters

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 222/85

    Haftung des steuerlichen Beraters für Beratungsverschulden

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Entgegen der Ansicht des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1071, 1073) gilt die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens nicht unabhängig von religiösen, ideellen oder sonstigen Motiven des Mandanten.
  • OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04

    Unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts; Anwendbarkeit des

    Hierzu haben sie sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1071 ff.) berufen.

    Soweit der von den Klägern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1071 ff.) die Ansicht zu entnehmen sein sollte, die vom Steuerberater geschuldete Beratung umfasse auch den Hinweis, den Anfall von Kirchensteuern durch Austritt aus der Kirche zu vermeiden, wäre dieser Auffassung demnach nicht zu folgen.

  • OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04

    Steuerberater muss nicht den Kirchenaustritt als "Steuersparmodell" empfehlen

    Hierzu haben sie sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1071 ff.) berufen.

    c. Soweit der von den Klägern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1071 ff.) die Ansicht zu entnehmen sein sollte, die vom Steuerberater geschuldete Beratung umfasse auch den Hinweis, den Anfall von Kirchensteuern durch Austritt aus der Kirche zu vermeiden, wäre dieser Auffassung demnach nicht zu folgen.

  • LG Bonn, 30.07.2004 - 15 O 232/04
    Hierbei hat er den Mandaten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (vgl. OLG Düsseldorf v.20.12.20A3, A2.23 U 39/02 m.w.N. auf BGHZ 128 S.358/361, BGHZ 129 s.386/396).

    Da bei einem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung der Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung einerseits und dem Eintritt eines daraus erwachsenden allgemeinen Vermögensschadens andererseits zur haftungsausfüllenden Kausalität gehört, gelten insoweit gem. § 287 ZPO erleichterte Beweisführungsvoraussetzungen; für die richterliche Überzeugungsbildung reicht eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 1992 S.2694/2695; NJW 1993 S.734, NJW 1994 S.3295/3297, NJW 2002 S.292/294, OLG Düsseldorf v. 20.12.2002 23 U 39/02 Bl. 16 d.A.).

    Abweichend von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 20.12.2002 Az. 23 U 39/02) geht die Kammer vorliegend nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zugunsten der Kläger im Wege der Vermutung davon aus, dass diese sich nach vertragsgemäßer Belehrung allein aufgrund einer, durch einen Kirchenaustritt tatsächlich zu erzielenden Einsparung von Kirchensteuern bei der anstehenden Entscheidung über die Gewinnausschüttung zwecks Vermeidung höherer Kirchensteuern auch für einen Austritt aus der Kirche entschieden hätten.

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 23 U 201/04

    Zum Schadensersatz bei unterbliebener steuerlicher Beratung hinsichtlich

    Hierbei hat er den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGH NJW 1995, 958; NJW 1995, 2108/2110; NJW 1998, 1488/1489/1491; NJW 2001, 3477/3478; Senat, Urteil vom 20.12.2002 - 23 U 39/02 = OLGR 2003, 106 und GI 2003, 60; Zugehör DStR 2003, Seiten 1124 f und 1171 f - Anm. 1.2.).

    Etwas anderes hat der Senat auch nicht in seinem Urteil vom 20.12.2002 (a.a.O.) angenommen.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des

    Die Beweisanforderungen, denen der Geschädigte für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität ausgesetzt ist, unterliegen zwar bereits den nach § 287 ZPO bestehenden Beweiserleichterungen, da insoweit § 286 ZPO nicht gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2001, IX ZR 293/99, BGHReport 2001, 434 = NJW-RR 2001, 1351, 1353 = WM 2001, 741, 743 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Urt. v. 20.12.2002, 23 U 39/02, OLGR 2003, 106, 108 m.w.N.).
  • KG, 25.08.2005 - 8 U 56/05

    Steuerberatervertrag: Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten

    Im Rahmen seines Auftrages hat der steuerliche Berater seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten einschließlich insoweit bestehender zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und deren Folgen zu unterrichten; dabei hat er von der Belehrungsbedürftigkeit seines Mandanten auszugehen (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2003, 106; BGH NJW 2001, 3477 ).
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   OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01   

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https://dejure.org/2002,5879
OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01 (https://dejure.org/2002,5879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 BGB
    Privatrechtliche Straßenverkehrssicherungspflicht einer hessischen Gemeinde: Ausschluss einer Haftung für einen Radfahrerunfall im Bereich sog. "Kölner Teller"

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen in Hessen; Pflichtwidrigkeit durch die Anbringung von "Kölner Tellern"

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kölner Teller" bringen Radfahrer zu Fall - Kommune muss keine Warnschilder aufstellen, wenn man problemlos vorbeiradeln kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 843
  • MDR 2003, 739
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
    Mangels einer entsprechenden Zuweisung ist die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen in Hessen privatrechtlicher Natur (BGHZ 108, 273, 274).

    Er muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (ständige Rechtsprechung, etwa BGHZ 108, 273, 274).

  • BGH, 16.05.1991 - III ZR 125/90

    Verkehrssicherungspflicht bei Verwendung von Bodenschwellen / Fahrbahnschwellen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
    Wenn die öffentliche Hand im Straßenraum Hindernisse - etwa wie hierin Form von sogenannten "Kölner Tellern"- anbringt, um Anordnungen der Verkehrsbehörde geschwindigkeitsbeschränkender oder verkehrsberuhigender Art Nachdruck zu verleihen, muss das Hindernis einerseits geeignet sein, die Verkehrsteilnehmer zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen; es darf andererseits aber nicht selbst zur Quelle einer Gefährdung trotz verkehrsgerechten Verhaltens der Teilnehmer am Straßenverkehr werden (BGH NJW 1991, 2824).
  • OLG Hamm, 03.04.1990 - 9 U 220/89

    Fahrbahnschwellen; Verkehrsberuhigung; Straßenverkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
    Ein Streifen in dieser Breite ermöglicht einem Radfahrer das gefahrlose Passieren der "Kölner Teller" (vgl. OLG Hamm DAR 1990, 458, 459; OLG Saarbrücken NZV 1998, 284).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.1997 - 3 U 994/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 50/01
    Ein Streifen in dieser Breite ermöglicht einem Radfahrer das gefahrlose Passieren der "Kölner Teller" (vgl. OLG Hamm DAR 1990, 458, 459; OLG Saarbrücken NZV 1998, 284).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Sachverhalts über die Angaben des

    Die Beweisanforderungen, denen der Geschädigte für den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität ausgesetzt ist, unterliegen zwar bereits den nach § 287 ZPO bestehenden Beweiserleichterungen, da insoweit § 286 ZPO nicht gilt (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2001, IX ZR 293/99, BGHReport 2001, 434 = NJW-RR 2001, 1351, 1353 = WM 2001, 741, 743 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Urt. v. 20.12.2002, 23 U 39/02, OLGR 2003, 106, 108 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

    Vielmehr reicht ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, NJW 2004, 777 und NJW 1993, 935; Senat, Urteil vom 07.12.2010, Az.: I-1 U 50/01).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2004 - 1 U 187/03

    Haftung einer hessischen Gemeinde: Verletzung der allgemeinen

    Der Beklagte war verpflichtet, einen hinreichend sicheren Zustand der Straße zu erhalten und in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für die sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Senat, Urteil vom 23.12.2002, 1 U 50/01; BGHZ 108, 273, 274; BGH VersR 1979, 1055; Palandt/Thomas, 62. Auflage, BGB § 823 Rn. 125).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2002 - 19 U 88/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5581
OLG Köln, 29.11.2002 - 19 U 88/02 (https://dejure.org/2002,5581)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2002 - 19 U 88/02 (https://dejure.org/2002,5581)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2002 - 19 U 88/02 (https://dejure.org/2002,5581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, streitige Geschäfte, Stufenklage, Klärung der streitigen Provisionspflicht auf der Zahlungsstufe nicht auf der Auskunftsstufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1126
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 16.05.2003 - 6 U 62/02

    Abwicklung eines Handelsvertreterverhältnisses

    Die Rechtsansicht des Landgerichts, die Einordnung der Zahlungsansprüche in solche nach § 87 Abs. 1 oder nach Abs. 3 Nr. 1 HGB gehöre nicht in die erste Stufe der Klage, sondern in die Zahlungsstufe, ist daher im Ergebnis richtig (ähnlich: BHG NJW 2001, 2333; OLG Köln, Urt. vom 29.11.2002, Az: 19 U 88/02, zitiert in Behrend, NJW 2003, 1563, FN 11).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Nur zweifelsfrei nicht provisionspflichtige Geschäfte brauchen nicht aufgeführt zu werden (Senatsurteil vom 29.11.2002 - 19 U 88/02, abrufbar unter juris; BGH WM 1989, 1074; OLG Nürnberg VersR 1982, 1099; Hopt in: Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB, 38. Auflage 2018, § 87c Rn. 13 m.w.N.).
  • LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06

    Virtuelle Anteilsrechte bei Betriebsübergang

    Ein solcher Auskunftsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn schon vor der Auskunft des Arbeitgebers unzweifelhaft feststeht, dass sich ein Zahlungsanspruch auch nach einer Auskunft nicht ergeben kann (vgl. OLG Köln VersR 2003, 1126).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4236
OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00 (https://dejure.org/2002,4236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.2002 - 2 U 2/00 (https://dejure.org/2002,4236)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 2 U 2/00 (https://dejure.org/2002,4236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anwaltsvergütung ; Zeitpunkt des Anfallens der Geschäftsgebühr; Vergleichsgebühr für bereits vorgefertigte Scheidungsfolgenregelung; Gegenstandswerts einer Unterhaltsvereinbarung

  • Anwaltsblatt

    § 611 BGB, § 612 BGB, § 8 BRAGebO, § 12 BRAGebO, § 23 BRAGebO

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 612; ; BRAGO § 8; ; BRAGO § 12; ; BRAGO § 23; ; BRAGO § 118

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 § 612; BRAGO § 8 § 12 § 23 § 118
    Anwaltsvergütung; Gebührentatbestände; Gegenstandswert; Bewertung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 43
  • FamRZ 2004, 434 (Ls.)
  • AnwBl 2003, 115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Es liegt nach dem Vortrag beider Parteien der Regelfall vor, wonach die Beklagte das Mandat allen ihr als Mitglieder der Sozietät ersichtlichen Anwälten übertragen wollte und Rechtsanwalt Dr. A. das Mandat im Namen der Sozien angenommen hat (vgl.: BGHZ 70, 247 ff.).

    Dass diese möglicherweise nach außen als Sozien aufgetreten sind, spielt jedoch nur für den Fall eine Rolle, dass Haftungsansprüche eines Mandanten geltend gemacht werden, da dann die Grundsätze der Anscheinshaftung zum Tragen kommen (so in der Fallkonstellation BGHZ 70, 247 ff.).

    Die Widerbeklagten sind sämtliche passivlegitimiert, da auch für die nicht als Sozien bei der Anwaltskanzlei beschäftigten Mitarbeiter die Grundsätze der Anscheinshaftung zum Tragen kommen (vgl. BGHZ 70, 247 ff) da die Widerklägerin Schadensersatz aus einer vertraglichen Pflichtverletzung beansprucht.

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Hier liegt durch die Verbindung des Klägers und der weiteren Widerbeklagten in einer Rechtsanwaltskanzlei ein besonders gelagerter Fall vor, der eine Ausnahme erfordert (vgl.: Zöller/Gummer, 22. Aufl., § 530, R.3; in einer vergleichlichen Fallgestaltung zur erstinstanzlichen isolierten Drittwiderspruchsklage: BGH NJW 2001, 2094).

    Auch hier ist entscheidend, dass zusammengehörende Ansprüche einheitlich verhandelt werden sollen, um eine Vervielfältigung von Prozessen zu vermeiden (BGH NJW 2001, 2094).

  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Bei Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung an einen anderen ist regelmäßig zum Nachweis der Forderung erforderlich, im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangte Kenntnisse und Urkunden weiter zugeben (BGH NJW 1993, 1638; § 402 BGB); innerhalb der Sozietät liegt jedoch kein Offenbaren im Sinne von § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor, zumindest ist von einem konkludenten Einverständnis des Mandanten hinsichtlich der in der Sozietät verbundenen Anwälte auszugehen (vgl.: BGH NJW 2001, 2462; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 203 Rn. 24).

    Insofern kommt es vorliegend nicht auf die Streitfrage an, ob sich aus § 49 b Abs. 4 BRAO nach der Gesetzesänderung vom 02.09.1994 (BGBl. I 2278) eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis bei Abtretung an einen Rechtsanwalt ergibt (so im Ergebnis BGH NJW 2001, 2462; Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 49 b, Rn. 35 - 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 134, Rn. 22a; Schönke/Schröder, a.a.O., Rn. 29; ablehnend: LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 706 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Die Widerklage gegen die Widerbeklagten Ziffer 1-3 war gegen den Widerspruch der Widerbeklagten ausnahmsweise ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zuzulassen, da die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich erscheint (vgl. hierzu: BGHZ 91, 132, 134 f.).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Bei Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung an einen anderen ist regelmäßig zum Nachweis der Forderung erforderlich, im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangte Kenntnisse und Urkunden weiter zugeben (BGH NJW 1993, 1638; § 402 BGB); innerhalb der Sozietät liegt jedoch kein Offenbaren im Sinne von § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor, zumindest ist von einem konkludenten Einverständnis des Mandanten hinsichtlich der in der Sozietät verbundenen Anwälte auszugehen (vgl.: BGH NJW 2001, 2462; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 203 Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 14.08.1995 - 2 WF 75/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Bei der anwaltlichen Tätigkeit ging es mithin nicht nur um einen Teilbetrag, sondern um den vollen Unterhalt (Gross, a.a.O., Rn. 80 unter Hinweis auf OLG Braunschweig, JurBüro 1996, 367).
  • LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 9 S 214/00

    Anwaltsrecht; Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.2002 - 2 U 2/00
    Insofern kommt es vorliegend nicht auf die Streitfrage an, ob sich aus § 49 b Abs. 4 BRAO nach der Gesetzesänderung vom 02.09.1994 (BGBl. I 2278) eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis bei Abtretung an einen Rechtsanwalt ergibt (so im Ergebnis BGH NJW 2001, 2462; Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 49 b, Rn. 35 - 38; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 134, Rn. 22a; Schönke/Schröder, a.a.O., Rn. 29; ablehnend: LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 706 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.11.2002 - 7 U 229/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8646
OLG Celle, 06.11.2002 - 7 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8646)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.11.2002 - 7 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8646)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. November 2002 - 7 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    EU-Neuwagenkauf: Risikotragung des europäischen Vertragshändlers bei Einschaltung eines deutschen Agenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 362 BGB ; § 185 BGB ; § 433 BGB
    Re-Import; PKW-Kauf im Ausland über deutschen Kfz-Händler; Zahlungsmodalitäten beim Kauf eines Re-Import-Fahrzeugs; Insolvenzrisiko

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Re-Import; PKW-Kauf im Ausland über deutschen Kfz-Händler; Zahlungsmodalitäten beim Kauf eines Re-Import-Fahrzeugs; Insolvenzrisiko

  • Judicialis

    BGB § 362; ; BGB § 185; ; BGB § 433

  • rechtsportal.de

    BGB § 362 § 185 § 433
    Leistung an Dritte mit Erfüllungswirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Kaufpreisforderung erlischt durch Zahlung an Vermittler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 11.12.2012 - 28 U 42/12

    Autokauf; EU-Neuwagenkauf; Euro-Fahrzeug; EU-Import; Vermittlungsgeschäft

    Im Rahmen dieses Vermittlungsmodells kann anerkanntermaßen ein in Deutschland ansässiger Vermittler damit beauftragt werden, im Namen des Kunden ein Neufahrzeug im Ausland anzuschaffen, wobei der eigentliche Kaufvertrag dann zwischen dem Interessenten in Deutschland und dem Vertragshändler im EU-Ausland zustande kommt (OLG Hamm, Urt. 8 U 83/01 vom 12.11.2011 - unveröffentlicht - OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1222; OLG Celle, Urt. 7 U 229/01 vom 06.11.2002).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.07.2002 - 14 U 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23652
OLG Hamburg, 24.07.2002 - 14 U 42/02 (https://dejure.org/2002,23652)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2002 - 14 U 42/02 (https://dejure.org/2002,23652)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 14 U 42/02 (https://dejure.org/2002,23652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1
    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 331 O 80/01
  • OLG Hamburg, 24.07.2002 - 14 U 42/02
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.09.2002 - 3 U 33/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21627
OLG Bremen, 17.09.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,21627)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.09.2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,21627)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. September 2002 - 3 U 33/02 (https://dejure.org/2002,21627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 12 Nr. 1 I d; VVG § 62 § 63
    "Gebotene" Rettungshandlung als Voraussetzung für den Rettungskostenersatz in der Kfz-Teilkaskoversicherung; Grenzen des Versicherungsschutzes bei Ausweichen vor Tieren auf der Fahrbahn

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 31 C 404/15

    Zur Haftung des Jagdpächters für Verursachung von Wildschäden durch Dachse und

    Zwar sind Dachse (Meles meles L.) "Haarwild" im Sinne von § 2 BJagdG ( OLG Bremen , Urteil vom 17.09.2002, Az.: 3 U 33/02, u.a. in: OLG-Report 2003, Seite 106 OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 05.05.1994, Az.: 15 U 256/92, u.a. in: ZfSch 1995, Seite 342 ), jedoch sind Dachse nicht dem " Schalenwild" (d.h. Paarhufer, wie z.B. Hornträger, Geweihträger und das Schwarzwild) im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BJagdG zuzuordnen ( AG Siegburg , Urteil vom 16.02.2011, Az.: 118 C 486/10, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 190; AG Daun , Urteil vom 28.02.2007, Az.: 3 C 624/06, u.a. in: Jagdrechtliche Entscheidungen IX, Nr. 160; Konrad , in: "Wildschäden", Grundlage der Entschädigung und Schadensabwicklung, herausgegeben von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz; Thies , in: top agrar 1/2001, Seiten 44 ff. ), so dass grundsätzlicher ein Jagdpächter für Schäden durch Dachse auch nicht einzustehen hätte.
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